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Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 17.07.2023 folgenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlberg II“, Ortsgemeinde Dittweiler gefasst, der hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 und der dazu ergangenen Änderungen) bekannt gemacht wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann beigefügtem Plan entnommen werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl.Nr. 3222, 3224, 3225/2, 3234 und 3233. Der Ortsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Mühlberg II“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist beigefügtem Plan zu entnehmen. Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss vom 28.03.2023 aufgehoben.

Dittweiler, den 29.07.2023

gez. Cloß, Ortsbürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

-Beteiligung der Öffentlichkeit-

Bebauungsplan „Am Mühlberg II“, Ortsgemeinde Dittweiler Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 17.07.2023 dem Entwurf zum Bebauungsplan „Am Mühlberg II“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Lageplan entnommen werden. Der Planentwurf sowie die textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Fachbeitrag zum Artenschutz liegen bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Gebäude Rathaus Waldmohr, Zimmer Nr. W1-2.04, Rathausstraße 14, Waldmohr in der Zeit vom 07.08.2023 bis zum 07.09.2023 zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann zu den allgemeinen Dienstzeiten von montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen. Weiterhin können die Unterlagen im Internet unter

www.vgog.de/auslegungen

eingesehen werden. Gem. § 3 Abs.2 BauGB können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal mündlich, per E-Mail (vg-oberes-glantal@poststelle.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg- Kübelberg) oder durch Fax (Fax: 06373/50422100) zum Planvorentwurf eingereicht werden. Nicht fristgerecht, d.h. nach dem 07.09.2023 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nicht berücksichtigt werden.

Dittweiler, den 29.07.2023

gez. Cloß, Ortsbürgermeister