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Das Friedhofsamt informiert: Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grabstätte

An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß den gültigen Friedhofssatzungen der einzelnen Ortsgemeinden und Stadt, jede bauliche Veränderung einer Grabstätte (auch die Errichtung von Grabmalen) der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedürfen. Diese baulichen Veränderungen einer Grabstätte dürfen von fachlich qualifizierten Gewerbetreibenden ausgeführt werden.
Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Einfriedungen u. ä. können auf Kosten des oder der Verpflichteten (§9 BestG) bzw. des Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Nicht genehmigte bauliche Änderungen an einer Grabstätte können auch ggf. mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Ortsgemeinden der VG Oberes Glantal können Sie beim Friedhofsamt (06373/504-203) erfragen oder auf unserer Homepage (www.vgog.de) unter der Rubrik Rathaus/Satzungen nachlesen.
Ihre Friedhofsverwaltung