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Süßkirschenblüten

Neues aus dem Ortsgemeinderat Dittweiler

Bekanntmachung gem. § 41 Abs. 5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.

Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege

a) Dem Entwurf der Feldwegebeitragssatzung wird in vorgelegter Form zugestimmt.

b) Der Gemeindeanteil nach § 6 der Feldwegebeitragssatzung wird auf 0 % festgesetzt.

Beschluss der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Dittweiler

Dem Entwurf der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Dittweiler wird in vorgelegter Form zugestimmt. Die Satzung tritt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.

Beschluss des Gemeindeanteils (§ 5 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Dittweiler)

Der Gemeindeanteil (§5 Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) beträgt 30 %.

Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Dittweiler

Der Ortsgemeinderat Dittweiler beschließt, entsprechend den Empfehlungen der Verwaltung, die in der Anlage beigefügte Erschließungsbeitragssatzung.

Erstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen Wahlperiode 2024-2028

a) Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl per Akklamation durchzuführen.

b) Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die vorgeschlagene Person, wie in der Anlage beigefügt, in die Vorschlagsliste der Schöffen aufgenommen wird.