Süßkirschenblüten

Bekanntmachung

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Dittweiler für das Haushaltsjahr 2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Schönenberg-Kübelberg, Zimmer-Nr. S1-5.06 bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Dittweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 zu unterbreiten. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.