Süßkirschenblüten

Bekanntmachung

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Dittweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Schönenberg-Kübelberg, Zimmer Nr. S1-5.06 oder auf www.vgog.de/auslegungen bis zur Beschlussfassung durch
den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Dittweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.