Süßkirschenblüten

Bekanntmachung

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Dittweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Schönenberg-Kübelberg, Zimmer Nr. S1-5.06 bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Dittweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.