Süßkirschenblüten

Neues aus dem Ortsgemeinderat Dittweiler

Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner der Ortsgemeinde Dittweiler nach §97 Abs.I GemO.

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

a) Es gingen keine Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gemäß §97 Abs. 1 GemO ein. Hierzu erfolgt kein Beschluss.

b) Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen:

Im Ergebnishaushalt wird folgende Maßnahme im Rahmen des Regionalen Zukunftprogramms geändert: Erneuerung der Heizungsanlage Kindergarten wird gestrichen. Stattdessen wird eine Adaptive Straßenbeleuchtung in der Schmittweilerstraße, Römerstraße und Dunzweilerstraße installiert. Die Kosten belaufen sich auf 17.000 Euro, die Förderung beträgt 10.000 Euro. Somit ergibt sich ein Eigenanteil i.H.v. 7.000 Euro.

Im Finanzhaushalt werden die Kosten für die folgenden Maßnahmen im Rahm des Regionalen Zukunftprogramms korrigiert:

Sanierung Weiheranlage – 56.900 Euro

Anlage Schulweg Stammhofstraße – 45.000 Euro

Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen gem. §36 BauGB

Der Ortsgemeinderat Dittweiler beschließt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB für die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf den Grundstücken mit den Flurstücksnummern 3064, 3064/2, 3064/3, 3064/4 und 3065 zu versagen.

Gratulationen für Jubiläen und Geburtstage

Die Vorgehensweise bei Gratulationen für Ehe- und Altersjubilaren soll trotz Auskunfts- und Übermittlungssperre beibehalten werden. Es wird nur noch den Jubilaren gratuliert, die keine Auskunfts- und Übermittlungssperre beantragt haben.

Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 Abs. 3 GemO

Der Ortsgemeinderat nimmt die Sachspende von Frau Kerstin Schmidt in Form von Gymnastikmatten (Gesamtwert 195,95€) für den Kindergarten Blütenzauber und die Geldspende von Frau Heike Jonderko i.H.v. 904,93€ für Sitzbänke aufm dem Spielplatz des Kindergartens an und bedankt sich herzlich bei den Spendern.

Kommunale Wärmeplanung: Aufhebung der Aufgabenübertragung

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage wird der Beschluss vom 07.12.2023 zum Thema der Kommunalen Wärmeplanung aufgehoben.