Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Dittweiler für das Haushaltsjahr 2026 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Schönenberg-Kübelberg, Zimmer-Nr. S1-5.06 oder auf www.vgog.de/auslegungen bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Dittweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem
Haushaltsplan für das Jahr 2026 einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.







